***Abstriche täglich vor und nach den Sprechzeiten nach Terminabsprache - nicht in der laufenden Sprechstunde***
NEU: Befundübermittlung über Corona-Warn-App möglich
Seit 01.12.22 sind die Schnellabstriche ("Bürgertest") laut Testverordnung nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos:
Der Antigen-Schnelltest wird in der Praxis nach telefonischer Terminabsprache in bestimmten Zeitfenstern angeboten, die entsprechend der Nachfrage angepasst werden.
Die Testungen erfolgen nicht in der laufenden Sprechstunde!
Die Abstriche werden in der Praxis durch geschultes Fachpersonal als tiefer Nasen- oder Rachenabstrich durchgeführt.
Auf Wunsch kann das Testergebnis schriftlich bescheinigt oder vorzugsweise über die Corona-Warn-App übertragen werden. Hierfür müssen Sie ZWINGEND in ihrer Corona-Warn-App bereits das Schnelltest-Profil angelegt haben (Corona-Warn-App --> Sie lassen sich testen?
-->Schnelltest-Profil)!
Bitte beachten Sie, dass jeder positiv ausgefallene Schnelltest dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss, außerdem muss in diesem Fall immer ein PCR-Test (kostenlos) zur Bestätigung durchgeführt werden.
Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2
SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test richtig interpretieren
letzte Änderung: 06.12.22