Vielfach besteht der Wunsch an uns nach einem Abstich auf das Corona-Virus, teils aus eigener Sorge, teils auf "Verlangen" des Arbeitgebers.
Hierfür gibt es ganz klare Vorgaben des Robert-Koch-Institutes als oberste Seuchen-Behörde bzw. des Gesundheitsamtes. Diese Vorgaben werden laufend an die aktuelle Situation angepasst.
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Kostenloser Corona-Abstrich - "Bürgertest"
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Testen ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie: Testen ermöglicht eine schnelle und präzise Erfassung der Zahl und Verteilung von infizierten Personen in Deutschland. Testen trägt so zu einem aktuelleren und besseren Lagebild bei. Dies ist Grundlage für eine Unterbrechung von Infektionsketten und für einen Schutz vor Überlastung unseres Gesundheitssystems.
Im Rahmen der Anpassung an die Herbst- und Wintersaison wurden die Testkriterien für SARS-CoV-2-Infektionen angepasst, um eine Überlastung von Arztpraxen, Eltern, Betreuungseinrichtungen etc. zu verhindern.
Es ist vor dem Hintergrund der begrenzten Testkapazitäten und der Häufigkeit von Erkältungskrankheiten in den Wintermonaten nicht möglich, alle COVID 19 Erkrankungen in Deutschland durch Tests zu bestätigen. Deshalb ist es in dieser Phase zum einen angezeigt, sich bei jeglicher respiratorischer Symptomatik für mindestens 5 Tage häuslich zu isolieren und erst nach weiteren 48h ohne Symptome die Isolierung zu beenden.
In Deutschland gelten aktuell somit folgende Testkriterien:
Ein Test ist durchzuführen / die Testung wird empfohlen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Akute respiratorische Symptome jeder Schwere, insbesondere bei:
Quelle: RKI, Stand 18.02.21, gekürzt
Aktuell führen wir Abstriche auf Corona bei entsprechender Indikation (s. oben) in und vor (Zelt) unserer Praxis durch. Hierfür ist zwingend eine telefonische Voranmeldung erforderlich!
letzte Bearbeitung: 16.03.2021